I.
Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Effeltrich mit Beschluss vom 07.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich vom 04.05.2020 bekannt gemacht wird.
II.
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im | |
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.291.100 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.419.600 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 | |||
| Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |||
| 1. Grundsteuer | a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 260 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 260 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer |
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| 380 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.048.500 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
| Poxdorf, 21.05.2025 | Gemeinde Effeltrich |
|
| Lepper, 1. Bürgermeister |
III.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
IV.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
| Poxdorf, 21.05.2025 | Gemeinde Effeltrich |
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| Lepper, 1. Bürgermeister |