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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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2025 Haushaltssatzung Bekanntmachung der Gemeinde Effeltrich

I.

Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Effeltrich mit Beschluss vom 07.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich vom 04.05.2020 bekannt gemacht wird.

II.

§ 1

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.048.500 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Poxdorf, 21.05.2025

Gemeinde Effeltrich

Lepper, 1. Bürgermeister

III.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.

Poxdorf, 21.05.2025

Gemeinde Effeltrich

Lepper, 1. Bürgermeister