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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023

I.

Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Poxdorf mit Beschluss vom 24.04.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poxdorf vom 01.05.2020 bekannt gemacht wird.

II.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.601.500 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.570.600 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  420 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  420 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Poxdorf, 07.06.2023
Gemeinde Poxdorf
Paul Steins, 1. Bürgermeister

III.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Poxdorf wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Poxdorf, 07.06.2023
Gemeinde Poxdorf
Paul Steins, 1. Bürgermeister