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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

I.

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 VGemO hat die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit Beschluss vom 25.04.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen, die gemäß Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 29 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich vom 28.05.2020 bekannt gemacht wird.

II.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.967.800 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.122.300 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungs- und Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.521.600 € festgesetzt.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 4.084 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 372,5759 € festgesetzt.

2.

Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

3.

Eine Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 327.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Effeltrich, 14.06.2024
Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Gemeinschaftsvorsitzender
P. Lepper

III.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.

Effeltrich, 14.06.2024
VGem Effeltrich
Lepper, VGem-Vorsitzender