Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 VGemO hat die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit Beschluss vom 25.04.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen, die gemäß Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 29 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich vom 28.05.2020 bekannt gemacht wird.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.967.800 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.122.300 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungs- und Investitionsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.521.600 € festgesetzt. |
|
| Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 4.084 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 372,5759 € festgesetzt. |
| 2. | Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
| 3. | Eine Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 327.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Effeltrich, 14.06.2024 | Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich |
| | Gemeinschaftsvorsitzender |
| | P. Lepper |
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Effeltrich, 14.06.2024 | VGem Effeltrich |
| | Lepper, VGem-Vorsitzender |