| 1. | Bürgeranfragen |
Zur Kenntnis genommen
| 2. | Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2023 |
Zur Kenntnis genommen
| 3. | Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der o. a. Niederschrift zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 |
| 4. | Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen und anderen Gremien (Ausschuss, Abwasserzweckverband, Schulverband, usw.) |
Zur Kenntnis genommen
| 5. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung des Fußweges zwischen dem Jugendhaus und dem Pfarrhaus als "Pfarrer-Albert-Löhr-Weg" in Effeltrich |
Beschluss:
Der Fußweg zwischen dem Jugend- und dem Pfarrhaus mit der Fl.Nr. 66/9 wird als beschränkt-öffentlichen Weg als „Pfarrer-Albert-Löhr-Weg“ (Art- 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 6 und Art. 47 Abs. 1, Art. 53 Nr. 2 u. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG) mit folgenden Widmungsbestandteilen und mit Wirksamwerden der Verfügung über die Bekanntmachung gem. Art. 6 Abs. Satz 1 BayStrWG gewidmet.
| Bezeichnung des beschränkt-öffentlichen Weges | Pfarrer-Albert-Löhr-Weg |
| Beschränkung: | Fußweg |
| Lage des Weges | Zwischen Jugend- und Pfarrhaus |
| Länge | 53 m |
| Fl.Nr.: | 66/9 Gkg. Effeltrich |
| Anfangspunkt: | Übergang aus Fl.Nr. 154 |
| Endpunkt | Einmündung in die Straße „Zur Kirchenburg“ zwischen Fl.Nr. 152 und 138 |
| Eigentümer: | Gemeinde Effeltrich |
| Baulastträger | Gemeinde Effeltrich |
Das Straßenbestandsverzeichnis ist zu ergänzen. Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 |
| 6. | Antrag des Burschenvereins Zufriedenheit auf Zuschuss zu den Ausgaben für die Verkehrsregelung für die Kirchweih 2023 und für die Folgejahre |
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, dem Burschenverein Zufriedenheit Effeltrich zur Kirchweih 2023 und in den Folgejahren (bis zu einer Anschaffung einer Ampel durch die Gemeinde Effeltrich oder der VG Effeltrich) einen Zuschuss von 300,- € für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen AO zukommen zulassen. Für die Folgejahre gilt, die Verkehrsregelung zur Kirchweih muss wie bisher bei halbseitiger Straßensperrung mit Ampelanlage in der Hauptstraße beim Gasthaus zur Post durchgeführt werden. Bei Änderung des Veranstaltungsortes oder der Ausführungen der Verkehrsregelung erlischt diese Zusage.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 |
| 7. | Gründung einer Kinderfeuerwehr der FFW Gaiganz gem. Art. 7 BayFWG |
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der Gründung einer Kinderfeuerwehr der FFW Gaiganz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Kinderfeuerwehr an den gemeindlichen Unfallversicherungsverband zu melden.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 |
| 8. | Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzzaunes; FlNr. 1372 ( Beethovenring 19) BVZ 8-2023-EFF |
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Althof II“ wie beantragt.
Der Errichtung eines Gerätschuppens (466 cm * 300 cm * 209 cm, Länge x Breite x Höhe), an der südöstlichen Grundstücksgrenze, außerhalb der Baugrenze und die Errichtung eines Sichtschutzes an der Grenze zu den Grundstücken Fl.Nr. 1372/11 und Fl.Nr. 1372/22, mit 2m Höhe aus Metall, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1372 Gkg. Effeltrich (Beethovenring 19); BVZ 8-23-EFF wird zugestimmt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 |
| 9. | Baugenehmigung; Neubau von zwei Gauben und einem Balkon, Flnr. 1422/7 BVZ-9-2023-EFF |
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung von zwei Dachgauben und einem Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1422/7 Gkg. Effeltrich (Baiersdorfer Straße 18); BVZ 9-23-EFF entsprechend der am 25.05.2023 eingereichten Planungsunterlagen.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 |
| 10. |
Zur Kenntnis genommen