Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Effeltrich mit Beschluss vom 15.05.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich vom 04.05.2020 bekannt gemacht wird.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.390.100 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.040.400 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 898.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.