I.
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 VGemO hat die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit Beschluss vom 10.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen, die gemäß Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 29 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich vom 28.05.2020 bekannt gemacht wird.
II.
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; | |
| er schließt im | |
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.312.400 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.723.500 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.413.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungs- und Investitionsumlage
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 385.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
| Effeltrich, 20.06.2025 | Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich |
|
| Gemeinschaftsvorsitzender |
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| P. Lepper |
III.
Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der VG Effeltrich mit Schreiben vom 02.06.2025 Az.: 2/21-9410, erteilt.
IV.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
| Effeltrich, 20.06.2025 | VGem Effeltrich |
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| Lepper, VGem-Vorsitzender |