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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung VGem 2025

Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

I.

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 VGemO hat die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit Beschluss vom 10.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen, die gemäß Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 29 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich vom 28.05.2020 bekannt gemacht wird.

II.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.413.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungs- und Investitionsumlage

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.263.500 € festgesetzt.
    Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.099 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 308,2459 € festgesetzt.
  2. Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
  3. Eine Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 385.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Effeltrich, 20.06.2025

Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

Gemeinschaftsvorsitzender

P. Lepper

III.

Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der VG Effeltrich mit Schreiben vom 02.06.2025 Az.: 2/21-9410, erteilt.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.

Effeltrich, 20.06.2025

VGem Effeltrich

Lepper, VGem-Vorsitzender