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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Betroffenenbeteiligung für das Sanierungsgebiet „Effeltrich“ im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 137 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung für das Sanierungsgebiet „Effeltrich“ (Bearbeitungsstand 11.04.2025) gebilligt und beschlossen die Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Betroffenen wird im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB als öffentliche Auslegung durchgeführt.

Die Sanierung soll im vereinfachten Verfahren nach §142 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Anwendung der Vorschriften §§ 152 bis 156a BauGB ist für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich. Die Anwendung dieser Paragraphen soll deshalb ausgeschlossen werden. Die Sanierung wird durch den Ausschluss voraussichtlich nicht erschwert.

Die vorgesehene Sanierungsgebietsabgrenzung ist auf dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Die Gemeinde gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung wird in der Zeit vom

14.07.2025 – 17.08.2025

durchgeführt.

Die Unterlagen der Vorbereitenden Untersuchung können während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) im Rathaus Poxdorf Zimmer Nr. Bauamt eingesehen werden.

Zudem können die Unterlagen auf der Homepage der VG Effeltrich eingesehen werden:

https://www.effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen/vorbereitende-untersuchungen-ortskern-effeltrich

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Hiernach sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.