| 1 | Bürgeranfragen |
| Zur Kenntnis genommen | |
| 2 | Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.05.2025 |
| Zur Kenntnis genommen | |
| 3 | Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 12.05.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der o.a. Niederschrift zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 4 | Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen und anderen Gremien (Ausschuss, Abwasserzweckverband, Schulverband, usw.) |
| Zur Kenntnis genommen | |
| 5 | Träger öffentlicher Belange; Regionaler Planungsverband Oberfranken-West; Fortschreibung "Windenergie" |
Beschluss:
Variante 1:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.
| Ja: 3 | Nein: 10 | Anwesend: 13 |
Variante 2:
Der Gemeinderat lehnt die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalen Planungsverband Oberfranken-West aus folgenden Gründen ab:
Die Änderung des Regionalplans Oberfranken West stellt einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Gemeinde Effeltrich dar. Diese ist verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz, bzw. Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung niedergeschrieben. Demnach muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Durch die Festsetzung der Fläche als Vorranggebiet wird der Gemeinde die Möglichkeit genommen, selbst planerisch auf dem Gebiet tätig zu werden und die Gemeinde muss bei zukünftigen Planungen auf die Windkraftanlagen Rücksicht nehmen. Der Abstand zwischen der Außengrenze des Windvorranggebietes und äußeren Häusern im Peter-Vischer-Ring beträgt zwischen 947 und 953 Metern. Diese sind zwar lt. Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet, in der Realität befinden sich dort jedoch mittlerweile fast ausschließlich Wohnhäuser, bei Wohngebieten wäre der Abstand 1.000 Meter.
Eine bauliche Entwicklung nach Norden von Effeltrich wäre nur noch als Mischgebiet oder Gewerbegebiet möglich, da auf die 1.000 Meter Abstandsgrenze geachtet werden müsste. Diese liegt am Ende der Tankstelle in der Forchheimer Straße.
Ein mögliches Baugebiet „Gaiganzer Straße“ wie vor Jahren einmal diskutiert worden ist, wäre innerhalb des 1.000 Meter Abstandes zum Vorranggebiet und hätte zur Außengrenze lediglich ca. 850 Meter Abstand.
In Gaiganz wäre eine bauliche Entwicklung in Richtung zur Pinzberger Straße auch nicht als Wohngebiet, sondern nur als Mischgebiet möglich, die 1.000 Meter Abstand liegen hier ca. auf Höhe des Wasserbassins gegenüber vom Friedhof.
Durch das Vorranggebiet könnte die Gemeinde somit in Ihren Fortentwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Kronach kann die Aussage, dass keine Auswirkungen auf bestehende Schutzgebiete zu erwarten sind, nicht ohne Weiteres getroffen werden. Unweit des Vorranggebietes liegen auch Tiefenbrunnen des Wasserzweckverbandes der Leithenberggruppe Kersbach. Eine Eintragung von wassergefährdenden Stoffen ist somit nicht nur zu untersuchen, sondern gänzlich auszuschließen, um die Trinkwasserqualität nicht zu verschlechtern.
| Ja: 9 | Nein: 4 | Anwesend: 13 |
Mehrheitlich beschlossen
| 6 | Neuerlass der Satzung der Gemeinde Effeltrich über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS) vom 23.06.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Effeltrich über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS) zu und beschließt diese als Satzung. Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Effeltrich über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS) vom 27.07.2021 außer Kraft.
Die Satzung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 7 | Ortsrecht; Baumschutzverordnung; Aktualisierung der Baumschutzverordnung der Gemeinde Effeltrich |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Baumschutzverordnung so zu überarbeiten, dass alle Bäume im Zusammenhang bebauter Ortsteile ab einem Stammumfang von 80 cm in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden geschützt werden sollen. Ausnahmen hiervon (Obstbäume, Wald, etc) werden in der Verordnung definiert
Die Ersatzpflanzungen richten sich nach der beigefügten Tabelle:
| Stammumfang des zur Fällung freigegebenen Baumes gemessen in 1m Höhe ab dem Erdboden | Anzahl der Ersatzpflanzungen Stammumfang 20/25 cm der gleichen oder im Wert vergleichbaren Baumart |
| kleiner 100 cm | 1 Stück |
| 100 - 150 cm | 2 Stück |
| größer 150 cm | 3 Stück |
Für den Fall, dass Ersatzpflanzungen nicht möglich sind können zweckgebundenen Ausgleichszahlungen angeordnet werden.
Die Ausgleichszahlungen werden wie bisher durch die Ermittlung des Flächengrundwertes unter Beachtung möglicher Wertminderungen festgelegt. Die festgelegte Flächengrundwerte werden an die Angaben der geltenden Verordnung der Stadt Erlangen angepasst.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 8 | Antrag auf Herstellung der Begehbarkeit des Gemeindewegs mit der Fl.Nr. 1025/5 Gkg. Effeltrich |
| Zurückgestellt | |
| 9 | Formlose Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1018/1 Gkg. Effeltrich (Birkenstraße 5), BVZ-2025-05-EFF |
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich stellt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht. Die notwendigen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Maß der baulichen Nutzung und Dachneigung werden in Aussicht gestellt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 10 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport; auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/7 Gkg. Effeltrich (Eichenring 9c); |
| BVZ 04-25-EFF |
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB sowie die Befreiungen hinsichtlich des Baufenster, Dachneigung und Maß der baulichen Nutzung (Anzahl Vollgeschosse) zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/7 Gkg. Effeltrich (Eichenring 9c); BVZ 04-2025-EFF entsprechend der am 05.05.2025 eingereichten Planungsunterlagen.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 11 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Anbaus mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026/10 Gkg. Effeltrich (Erlenstraße 8); |
| BVZ-2025-06-EFF |
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB sowie die Befreiungen hinsichtlich des Baufenster, Dachneigung und Dachform zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Anbaus mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026/10 Gkg. Effeltrich (Erlenstraße 8); BVZ 06-2025-EFF entsprechend der am 10.06.2025 eingereichten Planungsunterlagen.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 12 | Vereinsförderung; Antrag zur Aufnahme in die Vereinsförderung vom Effeltricher Kitzrettungsverein e.V. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Effeltricher Kitzrettungsverein e.V. ab den 01.01.2025 zu berücksichtigen. Für das Jahr 2025 sind 51,00 EUR auszuzahlen.
In den folgenden Jahren wird der Betrag gemäß Mitgliedermeldung ausbezahlt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 | Nein: 0 | Anwesend: 13 |
| 13 | Anfragen und Wünsche, Sonstiges |
Zur Kenntnis genommen