Titel Logo
Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufgrund von Art. 8 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende   Gebührensatzung:

Aufgrund von Art. 8 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Gebührensatzung:

§ 1

Für die Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung“ der Gemeinde Poxdorf werden Gebühren (sog. Elternbeiträge) nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2

1.

Eine Betreuung ist an allen Schultagen nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis 14.00 Uhr (Mittagsbetreuung) und von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr (verlängerte Mittagbetreuung) möglich.

Ausgenommen ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Angebotene AG`s finden während der gebuchten Betreuungszeit in der verlängerten Mittagsbetreuung statt.

2.

Für die gewünschte Betreuung wird die Gebühr jeweils im Voraus bis zum 3. des Monats mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.

-

Gebührenschuldner sind:

-

die gesetzlichen Vertreter (Personensorgeberechtigte) des angemeldeten Schulkindes

-

diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in die Mittagsbetreuung angemeldet haben. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

3.

Bei Abwesenheit des Schulkindes von der Mittagsbetreuung (z.B. wegen Krankheit) ist die Gebühr weiter zu entrichten.

4.

Anmeldungen zur Mittagsbetreuung sind verbindlich.

5.

Der Vertrag gilt für das jeweilige Schuljahr.

6.

Da die staatliche Förderung an die durchgehende Belegung mit einer Mindestteilnehmerzahl geknüpft ist, sind zur Sicherstellung einer dauerhaften Förderung Abmeldungen während des Schuljahres grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen werden in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wegzug) einzeln entschieden. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

7.

Die Anmeldung zur Mittagsbetreuung erfolgt schriftlich bei der Mittagsbetreuung. Können Kinder derzeit nicht aufgenommen werden, weil alle Gruppen belegt sind, erfolgt Vormerkung auf einer Warteliste

§ 3

Elternbeiträge:

Die einzelnen Tage müssen fest angemeldet werden. Eventuelle Änderungen können nur nach Absprache mit dem Betreuungspersonal vorgenommen werden.

1)

2)

3)

§ 4

Diese Satzung tritt zum 01. September 2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Poxdorf vom 03.05.2022 außer Kraft.

Poxdorf, 01.07.2025
Gemeinde Poxdorf
 —  (Siegel)
Paul Steins
Erster Bürgermeister