Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten – also von 15 Jahren – in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben.
Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Informationen gibt es online unter www.zla.de.