Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit zugehörigen Nebenanlagen (z.B. Garagen mit Stellplätzen) auf dem Grundstück Flur-Nr. 516 Gemarkung Effeltrich (Rohräcker)
| Das Grundstücke ist wie folgt umgrenzt: | |
| Im Norden und im Osten: | durch die Flur-Nrn. 517 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 515/2 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 516/1, 516/4 und 516/5 der Gemarkung Effeltrich |
Gemäß § 36a BauGB kann die Gemeinde vor der Entscheidung über die Zustimmung der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Der Antrag kann in der Zeit vom 27.07.2026 bis 31.08.2026
in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter www.effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o.g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit einer analogen Anwendung des § 3 BauGB und dem BayDSG.
Gemeinde Effeltrich, den 24.07.2026 | Peter Lepper, 1. Bürgermeister |