Abb. 1: Übersichtsplan
Abb. 2: Digitale Flurkarte mit Geltungsbereich
Der Gemeinderat von Effeltrich hat in der Gremiumssitzung vom 24.07.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan von Effeltrich im Bereich der Erlanger Straße zu ändern. Vorgesehen ist die Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten von landwirtschaftlichen Flächen. Des Weiteren wird die Fläche im Geltungsbereich teilweise als Fläche mit der Funktion für den Hochwasserschutz ausgewiesen. Der Geltungsbereich der Planung befindet sich im Süden von Effeltrich. (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst eine Gesamtfläche von 1,667 ha und beinhaltet die Flur-Nrn. 1139/3, 1141 und 1143 (Gmkg. Effeltrich), sowie Teile der Flur-Nr. 1142 (Gmkg. Effeltrich).
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
| im Nordosten: | durch die Flur-Nrn. 1139/4, 1140/6, 1140/11, 1140/17 und 1140/22 (Gmkg. Effeltrich) |
| im Südosten: | durch die Flur-Nr. 1139 (Gmkg. Effeltrich) |
| im Südwesten: | durch die Flur-Nr. 1142 (Gmkg. Effeltrich) |
| im Nordwesten: | durch die Flur-Nr. 1141/5 und 1141/7 (Gmkg. Effeltrich) sowie Teile der Flur-Nr. 1141/2 (Gmkg. Effeltrich) |
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom
21.08. – 21.09.2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Dienststunden zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde Effeltrich (www.effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen) zur Einsicht verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.