Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
der Umlegung „Rückabwicklung Am Waillenbach“
Gemarkung Gaiganz, Gemeinde Effeltrich
Bekanntmachung
der Umlegungsstelle Gemeinde Effeltrich
vom 31.07.2024
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Umlegungsstelle der Gemeinde Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf bekannt, dass der Umlegungsplan der Umlegung „Rückabwicklung Am Waillenbach“ am 15.April.2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs.1 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.
Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Effeltrich ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.
Die Gemeinde Effeltrich wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs liegt der Umlegungsplan in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich (Übergangsrathaus, Frau Keusch, Kämmerei) Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!