Der Gemeinderat von Poxdorf hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Poxdorf Reuth“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne „Poxdorf Süd“ und „Poxdorf Ost“, Gemeinde Poxdorf, Landkreis Forchheim beschlossen.
Es wird beabsichtigt, einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücksnummern 857, 857/1 und 857/2 der Gemarkung Poxdorf ganz und die Teilflächen der Flurstücksnummern 856/4, 859/2, 860, 862 und 885 der Gemarkung Poxdorf und beträgt ca. 1,50 ha. Es wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Nordwesten, Norden und Nordosten durch die „Jahnstraße“ bzw. „Reuthstraße“ mit bestehender Bebauung |
| - | im Osten und im Südosten durch landwirtschaftliche Fläche |
| - | im Südwesten und Westen durch Wald |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Gemeinde Poxdorf beabsichtigt diese Fläche als Wohnbaufläche im Sinne des § 4 BauNVO zu entwickeln. Im zukünftigen Wohngebiet sind auch Flächen für den Regenrückhalt geplant, dessen Notüberlaufleitung durch das Sportgelände des SV Poxdorf in eine angrenzende Waldfläche führt.
Zum Planbereich zählen noch externe Ausgleichsflächen auf Teilflächen der Flurstücksnummern 885 und 887 der Gemarkung Poxdorf.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat von Poxdorf hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Poxdorf Reuth“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne „Poxdorf Süd“ und „Poxdorf Ost“, Gemeinde Poxdorf, in der Fassung vom 22.07.2025 gebilligt und beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Poxdorf Reuth“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne „Poxdorf Süd“ und „Poxdorf Ost“, Gemeinde Poxdorf, in der Fassung vom 22.07.2025 und die Begründung sind
vom 11. August 2024 bis einschließlich 19. September 2024
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Poxdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.poxdorf.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen/poxdorf-reuth-1
| Es wird darauf hingewiesen, | |
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstr. 6, 91099 Poxdorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. |
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: | |
| - | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter |
| - | Anlage Bodengutachten |
| - | Anlage Artenschutzrechtliche Untersuchung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.