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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufgrund von Art. 8 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG)

in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Effeltrich folgende Gebührensatzung:

§ 1

Für die Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung“ der Gemeinde Effeltrich werden Gebühren (sog. Elternbeiträge) nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2

1.

Eine Betreuung ist an allen Schultagen nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis 15:30 Uhr möglich. Angebotene AG`s finden während der gebuchten Betreuungszeit statt.

2.

Für die gewünschte Betreuung wird die Gebühr jeweils im Voraus bis zum 3. des Monats mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.

Gebührenschuldner sind:

- die gesetzlichen Vertreter (Personensorgeberechtigte) des angemeldeten Schulkindes

- diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in die Mittagsbetreuung angemeldet haben. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

3.

Bei Abwesenheit des Schulkindes von der Mittagsbetreuung (z.B. wegen Krankheit) ist die Gebühr weiter zu entrichten.

4.

Anmeldungen zur Mittagsbetreuung sind verbindlich.

5.

Der Vertrag gilt für das jeweilige Schuljahr.

6.

Da die staatliche Förderung an die durchgehende Belegung mit einer Mindestteilnehmerzahl geknüpft ist, sind zur Sicherstellung einer dauerhaften Förderung Abmeldungen während des Schuljahres grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen werden in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wegzug) einzeln entschieden. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

7.

Die Anmeldung zur Mittagsbetreuung erfolgt schriftlich bei der Mittagsbetreuung. Können Kinder derzeit nicht aufgenommen werden, weil alle Gruppen belegt sind, erfolgt Vormerkung auf einer Warteliste

§ 3

Elternbeiträge:

1...

Betreuungstage

pro Woche

1 Tag

2 Tage

3 Tage

4 Tage

5 Tage

Betreuung nach Unterrichtsende,

(unabhängig von

der Abholzeit) Monatsbeitrag

25,-- €

45,-- €

67,-- €

73,-- €

75,-- €

Ältere Geschwisterkinder zahlen 50% des Beitrags

Die einzelnen Tage müssen fest angemeldet werden. Eventuelle Änderungen können nur nach Absprache mit dem Betreuungspersonal vorgenommen werden.

2.

Zusätzlich ist monatlich ein Mitti-Geld von 2,-- € zu entrichten. Dieses Geld (11 Monate) ist am Anfang des Schuljahres in der Mittagsbetreuung bar zu entrichten.

3.

Falls eine Betreuung zusätzlich an vereinzelten Tagen benötigt wird entsteht eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € je Nachmittag. Dieses Angebot können auch Kinder, im Rahmen der vorhandenen Betreuungskapazitäten, die sonst nicht in der Nachmittagsbetreuung gemeldet sind, nutzen. Die Entscheidung der vorhandenen Betreuungskapazität wird von dem Betreuungspersonal vorgenommen.

4.

Die Kosten werden für 11 Monate festgelegt, der Monat August zählt nicht mit. Ferienbetreuung wird gesondert abgerechnet und der Bedarf abgefragt.

5.

Für die Ferienbetreuung wird ein Beitrag von 20,-- € pro Betreuungstag verlangt.

§ 4

Diese Satzung tritt zum 01. September 2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10.05.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.06.2024 außer Kraft.

Effeltrich,30.07.2025
GEMEINDE EFFELTRICH
Peter Lepper
Erster Bürgermeister