Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass freilaufende unbeaufsichtigte Hunde in den Gemeindegebieten gemeldet wurden. Teilweise bewachen diese Hunde sogar öffentliche Wege und hindern Mitmenschen an der Benutzung dieser Wege. Wir weisen darauf hin, dass alle öffentlichen Wege für jedermann zugängig sein müssen und Hundehalter die Vierbeiner in solchen Situationen jederzeit zurückrufen müssen und ein solches Verhalten unterbleiben muss. Für ein gutes Miteinander bitten wir um Selbstreflektion des eigenen Verhaltens und ggfs. um Kontrolle des eigenen Hundes.
Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigen die Nutzung von Gehwegen und Straßen! Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet seinen Überhang an Gehwegen ab Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,50 m und bei Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m ab Grundstücksgrenze zu entfernen (Lichtraumprofil). Dies ist ganzjährig einzuhalten. Bitte warten Sie nicht auf eine persönliche Aufforderung durch das Ordnungsamt sondern kontrollieren Sie selbst die Einhaltung und denken Sie an ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger, denn allen steht die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Grunds zu.
Im Bereich der Straßenbeleuchtung muss der Lichtkegel großzügiger ausgeschnitten und freigehalten werden um die Ausleuchtung der angrenzenden Bereiche zu gewährleisten. Ebenfalls sind die Straßenrinnen sauber zu halten. Dies ergibt sich aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese Verordnungen gelten in der Gemeinde Effeltrich und der Gemeinde Poxdorf. Weitere und ausführliche Hinweise und Regelungen finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich unter der Rubrik Aktuelles.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Ordnungsamt gerne zur Verfügung.