Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gerade zum Schulanfang beschäftigt uns das Thema Schulwegsicherheit.
Im Hinblick auf die gefährliche Verkehrssituation durch das immer größere Verkehrsaufkommen, sind die Gemeinden darum bemüht in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, dem staatlichen Bauamt, den Schulen, Kindergärten und Elternbeiräten die Wege so sicher wie möglich zu gestalten.
Auch Sie als Verkehrsteilnehmer können hier einen großen Beitrag dazu leisten:
- Leiten Sie bitte Ihr Kind zu verkehrsgerechtem Verhalten auf dem Schulweg an und seien Sie als Verkehrsteilnehmer Ihrem Kind ein gutes Beispiel. Auch in der Schule wird regelmäßig richtiges Verhalten im Verkehr thematisiert und auch geübt.
- Mit dem Roller zur Schule zu kommen, wird von der Verkehrspolizei nicht empfohlen. Wenn Sie Ihr Kind dennoch damit fahren lassen, sollte es einen Helm tragen und der Roller beleuchtet sein.
- Bitte weisen Sie Ihr Kind aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es auf dem Gehsteig fährt, in Kurven abbremst und beim Überqueren der Straße genau schaut sowie auf das richtige Verhalten am Zebrastreifen achtet. Hinweisen möchten wir Sie auch auf den angehängten Flyer „Mit dem Roller zur Schule“ des bayerischen Kultusministeriums.
- Mit dem Fahrrad sollen Kinder nur kommen, wenn sie erfolgreich die Ausbildung in der Jugendverkehrsschule (4. Jgst.) absolviert haben. Jüngere Kinder sind mit den Regeln und Gefahren im Verkehr noch überfordert.
- Das Bringen und Abholen mit dem Auto sollte aus Sicherheitsgründen vermieden werden und nur ausnahmsweise erfolgen. Die Bewegung auf dem Schulweg, wenn Ihr Kind zu Fuß geht, trägt zur Gesundheit ihres Kindes bei und stärkt das Selbstbewusstsein durch das Vertrauen, dass Sie Ihrem Kind damit schenken.
- Falls Sie sich nicht dazu entschließen können auf die Nutzung Ihres Autos zu verzichten, bitten wir Sie, sich im gesamten Schulbereich und der Schulumgebung so zu verhalten, dass der Schulbusverkehr und unsere Schulkinder nicht behindert und gefährdet werden.
- Das Abholen und Bringen im Bereich des Buswendeplatzes in Effeltrich und Poxdorf, sowie im Bereich der Zufahrt zum Sportplatz in Effeltrich und der Feuerwehrzufahrt ist verboten.
- Zum Halten und Parken sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze vorgesehen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach dem Aussteigen über den Fußweg zur Schule läuft.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Parkplätze vor dem Kindergarten Poxdorf, vor der Grundschule Poxdorf und im Bereich vor der Grundschule Effeltrich ausschließlich des Personals der jeweiligen Kita und Schule während der Öffnungszeiten vorbehalten sind. Zusätzlich sind die Parkplätze vor dem Musikheim in Poxdorf außerhalb der Öffnungszeiten von Schule und Kita, den Mitgliedern der Blaskapelle Poxdorf e.V während der Probezeiten vorbehalten.
Diese Parkplätze dürfen nicht blockiert oder als Anliegerparkplätze genutzt werde!
Paul Steins | Peter Lepper |
1.Bürgermeister | 1.Bürgermeister |
Gemeinde Poxdorf | Gemeinde Effeltrich |