Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 VGemO hat die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit Beschluss vom 25.06.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen, die gemäß Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 29 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich vom 25.06.2026 bekannt gemacht wird.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
wird im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.228.300 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 547.000 €
festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.360.800 € festgesetzt. |
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| Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 4.013 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 339,0979 € festgesetzt. |
| 1. | Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
| 2. | Eine Vermögensumlage für den Bauhofneubau wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 371.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich Poxdorf wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Effeltrich, 20.08.2026 | VGem Effeltrich |
| | Lepper, VGem-Vorsitzender |