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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Effeltrich

I.

Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Effeltrich mit Beschluss vom 13.07.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich vom 18.05.2026 bekannt gemacht wird.

II.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.647.600 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.804.000 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 260  v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B) 260 v.H.

2.

Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.107.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Poxdorf, 24.08.2026
Gemeinde Effeltrich
 
Peter Lepper, 1. Bürgermeister

III.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Poxdorf, 24.08.2026
Gemeinde Effeltrich
 
Peter Lepper, 1. Bürgermeister