Aufgrund des Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde Effeltrich mit Beschluss vom 13.07.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen, die gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich vom 18.05.2026 bekannt gemacht wird.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.647.600 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.804.000 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 260 v.H. | |
|
| b) | für die Grundstücke (B) 260 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer 380 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.107.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Poxdorf, 24.08.2026 | Gemeinde Effeltrich |
| | Peter Lepper, 1. Bürgermeister |
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Effeltrich wurde durch das Landratsamt Forchheim, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Poxdorf, 24.08.2026 | Gemeinde Effeltrich |
| | Peter Lepper, 1. Bürgermeister |