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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 19/2026
Aktuelle Vorlauftexte
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Aufruf zur Meldung von freilaufenden Hunden

Wie der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde der beiden Gemeinden zu entnehmen ist, muss jeder Hund überall so geführt werden, dass er andere nicht gefährdet, schädigt oder belästigt (§1 HundeVO). Unter Hundehalten spricht man hier von „Abrufbereitschaft“.

Listenhunde der Kategorie II sind an einer reißfesten Leine von max. 120 cm auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu führen. Für große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) gilt diese Leinenpflicht nur innerhalb bebauter Ortsteile.

Da trotzdem immer wieder freilaufende Hunde im VGem-Gebiet gesehen werden, die nicht abrufbreit bzw. sogar ohne Hundehalter unterwegs sind, bietet das Ordnungsamt an, bei Sichtung eines freilaufenden Hundes ab 50 cm Schulterhöhe eine Meldung einzureichen, z.B. per Mail an info@effeltrich.de.

Wichtige Daten sind hier:

Welcher Hund (Rasse)?

 

Zeitpunkt der Sichtung?

 

Wer ist Halter? (soweit bekannt, optimal mit Adresse)

Die Verwaltung wird die Besitzer anschreiben und zur Einhaltung auffordern.

In der Brut- und Setzzeit (01. März bis 15. Juli) hat die Verwaltung extra um Rücksicht auf die Tierwelt gebeten u.a. ist hier die dringende Bitte an alle Hundebesitzer gestellt worden, jeden Hund an der Leine zu führen. Dies gilt nicht als Gebot sondern ist eine Bitte aus Rücksichtnahme auf die Tierwelt und auf achtsamen Umgang in der Natur.