Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich hat am 11.09.2023 beschlossen, im Norden des Gemeindeteils Gaiganz den Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Vorgesehen ist die Aufplanung eines allgemeinen Wohngebietes. Da dieser Bereich in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, muss im Flächennutzungplan eine Änderung in Wohnbaufläche vorgenommen werden. Die Lage des Änderungsbereichs kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.
Übersichtslageplan mit Änderungsbereich (s. Kreis; Quelle: BayernAtlas)
Der Änderungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 72 und 78, Gemarkung Gaiganz |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 65, 65/1, 66/3, 72 und Teile der Flur-Nr. 63/3, Gemarkung Gaiganz |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 63/7 und 66/3, Gemarkung Gaiganz |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 63/2, 63/10 und 63/11, Gemarkung Gaiganz |
Der Änderungsbereich umfasst die Flur-Nr. 64 und Teile der Flur-Nrn. 63/3 der Gemarkung Gaiganz mit einer Fläche von 0,4441 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
Detaillageplan (Quelle: BayernAtlas)
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 15.01.2024 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom
29.01. bis 01.03.2024
in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter www.effeltrich.de zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.