Übersichtslageplan (Quelle: BayernAtlas)
Detaillageplan (Quelle: BayernAtlas)
Bekanntmachung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
„Gaiganz Nord 1“
Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich hat am 11.09.2023 beschlossen, im Gemeindeteil Gaiganz den Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Norden von Gaiganz (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 72 und 78, Gemarkung Gaiganz |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 65, 65/1, 66/3, 72 und Teile der Flur-Nr. 63/3, Gemarkung Gaiganz |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 62/2 und 63/8, Gemarkung Gaiganz |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 63/2, 63/11 und Teile der Flur-Nr. 63/10, Gemarkung Gaiganz |
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 63/7, 64 und Teile der Flur-Nrn. 63/3 und 63/10 der Gemarkung Gaiganz mit einer Fläche von 0,5377 ha. (s. nachfolgenden Detaillageplan).
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 15.01.2024 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom
29.01. bis 01.03.2024
in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter www.effeltrich.de zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.