Die Speicherung der Übermittlungssperren gilt solange, bis wir von Ihnen einen Widerruf erhalten.
Das Melderecht sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Übermittlungssperre in folgenden Fällen vor:
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Auskünfte an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen: Hinweis der VG: wenn uns eine Übermittlungssperre vorliegt werden auch keine Jubiläen an höhere Stellen weitergegeben (Landrat, Regierung etc.)
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Auskünfte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Weitere Informationen unter: https://www.vg-effeltrich.de/rathaus-buerger/aktuelles/hinweise-zur-uebermittlungssperre