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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 2/2025
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

Die Speicherung der Übermittlungssperren gilt solange, bis wir von Ihnen einen Widerruf erhalten.

Das Melderecht sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Übermittlungssperre in folgenden Fällen vor:

  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen: Hinweis der VG: wenn uns eine Übermittlungssperre vorliegt werden auch keine Jubiläen an höhere Stellen weitergegeben (Landrat, Regierung etc.)
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Auskünfte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Weitere Informationen unter: https://www.vg-effeltrich.de/rathaus-buerger/aktuelles/hinweise-zur-uebermittlungssperre