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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 2/2026
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

Die VGem Effeltrich informiert über die Regeln zur Plakatierung in den Gemeindegebieten Effeltrich (mit OT Gaiganz) und Poxdorf zur Kommunalwahl am 08.03.2026

Am Sonntag, 08.03.2026 findet in Effeltrich und Poxdorf die Kommunalwahl statt. In den Wochen davor wird das Ortsbild wieder von Wahlplakaten geprägt sein. Damit hier Verkehrssicherheit, Fairness und ein ordentliches Erscheinungsbild gewahrt bleiben, erinnert das Ordnungsamt frühzeitig an die geltenden Regeln für Wahlwerbung innerorts im öffentlichen Raum.

Wahlwerbung in Form von Plakaten und Tafeln ist im gesamten VGem-Gebiet in den letzten sechs Wochen vor der Wahl zulässig – konkret von Sonntag, 18.01.2026, ab 0.00 Uhr bis zum Wahltag am 08.03.2026 um 24.00 Uhr. In diesem Zeitraum benötigen politische Parteien und zugelassene Wählergemeinschaften keine gesonderte Erlaubnis.

Nicht erlaubt ist Wahlwerbung an amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen wie Ampeln, Leiteinrichtungen oder Sperrpfosten. Auch Anbringungen, die mit Verkehrszeichen verwechselt werden könnten oder deren Wirkung beeinträchtigen (z.B. verdecken), sind untersagt. Geduldet werden Plakate lediglich an Pfosten von Verkehrszeichen, die ausschließlich den ruhenden Verkehr betreffen (z.B. Park- oder Halteverbotsschilder). Die Verkehrssicherheit darf zu keiner Zeit, auch nicht durch ein Verrutschen, beeinträchtigt werden.

Beim Aufstellen von Wahlplakaten sind klare Mindestmaße einzuhalten. Über Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,20 Metern erforderlich, zudem muss ein Seitenabstand von 0,50 Metern zu Radwegen und Fahrbahnen gewahrt bleiben. Plakatständer dürfen den Verkehr weder behindern noch gefährden.

Im Umkreis von zehn Metern um Wahllokale gilt am Wahltag eine sogenannte Bannmeile. Dort ist jegliche Wahlwerbung rechtzeitig (spätestens am Wahltag 7:30 Uhr) zu beseitigen.

Nach dem Wahltag müssen alle Wahlplakate innerhalb einer Woche, also spätestens bis Samstag, 14.03.2026, entfernt werden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, endet die Frist entsprechend am Samstag, 28.03.2026.

Zusätzlich verweisen wir auf die Schreiben vom LRA Forchheim vom 29.12.2025, IMBek vom 13.02.2013 und die Auflagen der Regierung mit Schreiben vom 26.08.1998. Diese sind auf der Homepage der VGem Effeltrich einzusehen.