Die Speicherung der Übermittlungssperren gilt solange, bis wir von Ihnen einen Widerruf erhalten.
Das Melderecht sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Übermittlungssperre in folgenden Fällen vor:
Hinweis der VG: wenn uns eine Übermittlungssperre vorliegt werden auch keine Jubiläen an höhere Stellen weitergegeben (Landrat, Regierung etc.)
Weitere Informationen unter: https://www.vg-effeltrich.de/rathaus-buerger/aktuelles/hinweise-zur-uebermittlungssperre