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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Effeltrich

Bekanntmachung des Beschlusses über die Erweiterung des Untersuchungsgebiets der vorbereitenden Untersuchungen

I.

Als Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets hat der Gemeinderat Effeltrich am 27.07.2023 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB beschlossen.

II.

Bei der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass aus städtebaulicher Sicht eine Erweiterung des Untersuchungsgebiets angezeigt ist. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.09.2025 beschlossen:

„Der Gemeinderat Effeltrich beschließt das Untersuchungsgebiet der im Jahr 2023 eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB um die im Lageplan rot umrandeten Flächen zu erweitern.“

III.

Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.

Die beschlossene Erweiterung war erforderlich, um prüfen zu können, ob in den neu hinzugekommenen Flächen Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele erforderlich sind.

IV.

Der beigefügte Lageplan des Büros RSP über die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „Effeltrich“ kann im Rathaus der VG Effeltrich (Schulstraße 6, 91099 Poxdorf) vom 13.10.2025 bis 09.11.2025 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

V.

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets wird auf der Homepage der Gemeinde Effeltrich unter www.effeltrich.de veröffentlicht.

Effeltrich, 17.09.2025
Gemeinde Effeltrich
gez.
Peter Lepper
Erster Bürgermeister
Hinweise
  1. Der Beschluss über vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
  2. Auf die Auskunftspflicht und auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß § 138 BauGB, sowie auf die Regelung von Vorarbeiten auf Grundstücken gemäß § 209 BauGB wird hingewiesen.
  3. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen hat der Gemeinderat das Büro RSP aus Bayreuth beauftragt. Das Planungsbüro wird die notwendigen Erhebungen im Untersuchungsgebiet durchführen. Diese Erhebungen sind Voraussetzung für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine Sanierungssatzung.