Aus gegebenem Anlass veröffentlicht die Verwaltung wieder diesen Hinweis:
Verschmutzungen mit Hundekot sind nicht nur unangenehm, sondern können auch für Tiere und Menschen gesundheitsgefährdend sein. Wer seinen Hund ausführt, muss dessen Hinterlassenschaften unverzüglich entfernen. Wer den Kot seines Hundes einfach auf dem Gehweg oder in der Grünfläche liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wir appellieren an alle Hundebesitzer auf Rücksichtnahme und Einhaltung.