1 | Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Reinhard Kupfer |
Zur Kenntnis genommen
2 | Bürgeranfragen |
Zur Kenntnis genommen
| 3 | Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2023 |
Zur Kenntnis genommen
| 4 | Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 24.07.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der o. a. Niederschrift mit folgenden Änderungen zu:
| - | Rudolf Wagner war an der Sitzung nicht anwesend, die Anwesenheitsliste ist zu korrigieren |
| - | Bei TOP Ö3 Beschluss lautet 13:0 |
Einstimmig beschlossen
Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
| 5 | Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen und anderen Gremien (Ausschuss, Abwasserzweckverband, Schulverband, usw.) |
Zur Kenntnis genommen
| 6 | Wahl des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin |
An die Mitglieder des Gemeinderates werden Stimmzettel verteilt (auf den Stimmzettel sind die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder zum Ankreuzen aufgeführt). Herr Lepper fordert zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel sind zusammengefaltet in einer Wahlurne gesammelt worden.
Nach Beendigung der Stimmabgabe hat der Wahlausschuss folgendes festgestellt.
| 1. | Bei der Wahl waren 14 Mitglieder des Gemeinderates anwesend. |
| 2. | 14 Mitglieder des Gemeinderates haben ihren Stimmzettel abgegeben. |
| 3. | Die Zählung der ungeöffneten Stimmzettel hat ergeben, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen die abgestimmt haben, übereinstimmt. |
Der Vorsitzende öffnet die Stimmzettel einzeln und liest sofort nach der Öffnung den Inhalt jedes Stimmzettels vor. Nach Abschluss der Wahlhandlung wird folgendes Ergebnis festgestellt.
| 1. | Abgegebene Stimmzettel | 14 Stimmzettel |
| 2. | hiervon ungültige Stimmzettel | 0 Stimmzettel |
| 3. | hiervon gültige Stimmzettel | 14 Stimmzettel |
Von den gültigen Stimmzetteln entfallen auf
| • | Christine Bertholdt | 9 Stimmzettel |
| • | Sebastian Hubich | 5 Stimmzettel |
Der Vorsitzende stellt fest, dass Frau Christine Bertholdt zur ehrenamtlichen 2. Bürgermeisterin gewählt worden ist und verkündet dieses Wahlergebnis. Er fragt die Gewählte, ob sie die Wahl zum ehrenamtlichen 2. Bürgermeisterin annimmt. Christine Bertholdt nimmt die Wahl an.
Zur Kenntnis genommen
| 7 | Nachbesetzung eines Mitgliedes in den Ausschüssen und Verbänden durch die Niederlegung eines Gemeinderatsmandates |
Zur Kenntnis genommen
| 8 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung; auf dem Grundstück Fl.Nr. 1414/32 Gkg. Effeltrich (Mühlbachwiesen 1); BVZ 11-23-EFF |
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1414/32 Gkg. Effeltrich (Mühlbachwiesen 1); BVZ 11-2023-EF entsprechend der am 28.07.2023 eingereichten Planungsunterlagen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
| 9 | Gemeinde Effeltrich Bauleitplanung Flächennutzungsplan "Gaiganz Nord 1" Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
Da die Flächen des künftigen Baugebietes im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, ist eine Änderung in Wohnbaufläche erforderlich, um eine Entwicklung aus der vorbereitenden Bauleitplanung sicherzustellen.
Der Gemeinderat beschließt daher, für den Bereich des Baugebietes „Gaiganz Nord 1“ die entsprechende Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Nach Erarbeitung eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13
| 10 | Bebauungsplan "Gaiganz Nord 1" in Gaiganz; Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 72 und 78, Gemarkung Gaiganz |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 65, 65/1, 66/3 und 72 sowie Teile der Flur-Nr. 63/3, Gemarkung Gaiganz |
| Im Süden: | durch die Flur-Nr. 63/8 und Teile der Flur-Nr. 62/2 („Am Waillenbach“), Gemarkung Gaiganz |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 63/2 und 63/11 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach) und 63/10, Gemarkung Gaiganz |
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 63/7 und 64 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach), 63/3 und 63/10 der Gemarkung Gaiganz mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha.
Es ist vorgesehen, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.
Nach Erarbeitung eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13
| 11 | Träger öffentlicher Belange; Stadt Baiersdorf, Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan |
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich bedauert die Entscheidung der Stadt Baiersdorf in Hochwassergebieten sowie wassersensibelen Bereich die Ausweisung von Gewerbeland zu tätigen. Hierdurch entsteht ggf. Rückstau auf oberliegenden Gemeinden. Die Stadt Baiersdorf sieht jedwede bauliche Entwicklung oberhalb kritisch, baut jedoch selbst in Wasser/Hochwassergebiete. Die Gemeinde Effeltrich bittet dies zu überdenken und wird jedwede Regressforderungen bezüglich der neu ausgewiesenen Flächen und davon beeinflussten Flächen ablehnen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
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Zur Kenntnis genommen