Der Rat der Gemeinde Effeltrich hat in seiner Sitzung vom 24.07.2023 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Zweck der vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dabei sollen auch die Träger öffentlicher Belange, soweit deren Interessen berührt sind, befragt werden.
Auskunftspflicht und Vorarbeiten
Auf die Auskunftspflicht und auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß § 138 BauGB, sowie auf die Regelung von Vorarbeiten auf Grundstücken gemäß § 209 BauGB wird hingewiesen.
Durchführung der Untersuchung
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hat der Gemeinderat das Büro RSP aus Bayreuth beauftragt. Das Planungsbüro wird die notwendigen Erhebungen im Untersuchungsgebiet durchführen. Diese Erhebungen sind Voraussetzung für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine Sanierungssatzung.
Einsichtnahme Lageplan
Der beigefügte Lageplan des Büros RSP über die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „Effeltrich“ kann im Rathaus der VG Effeltrich (Schulstraße 6, 91099 Poxdorf) vom 11.11.2024 bis 10.12.2024 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweis
Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.