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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Effeltrich

1

Bürgeranfragen

2

Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.09.2024

Der Vorsitzende gibt folgende Punkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.09.2024 bekannt:

1

Genehmigung der nichtöffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 01.08.2024

2

Grundstücksangelegenheiten; Gemeinde Effeltrich./.Nachtragsurkunde; Messungsergebnis

3

Feuerwehr Effeltrich; Beschaffung eines hydraulischen Hilfeleistungssatzes (akkubetrieben)

4

Baugebiet; Abschluss eines Ingenieurvertrages über die Erschließungsleistung

5

Winterdienst in Gaiganz; Vereinbarung zur Durchführung des Winterdienstes in Gaiganz

6

Personalangelegenheiten; Fahrradleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Effeltrich

7

Mietangelegenheiten; Gemeinde Effeltrich./. Katholische Kirchenstiftung

8

Grundstücksangelegenheiten; Gemeinde Effeltrich./ Zusammenarbeit mit einem Investor

9

Anfragen und Wünsche, Sonstiges

3

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 16.09.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der o.a. Niederschrift zu.

Einstimmig beschlossen

Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12

4

Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen und anderen Gremien (Ausschuss, Abwasserzweckverband, Schulverband, usw.)

5

Straßenverkehr; Schulwegsicherheit; Anordnung Tempo 30 in der Forchheimer Straße, Neunkirchener Straße, Baiersdorfer Straße, Hauptstraße und Erlanger Straße

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung zu und beauftragt die Verwaltung alles Weitere zu veranlassen und den Gemeinderat über die Fortschritte auf dem Laufendem zu halten.

Einstimmig beschlossen

Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12

6

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau & energetische Sanierung Einfamilienhaus mit Gaubenerweiterung, Errichtung Dachterrasse & Balkon; Fl.Nr. 1423/17 (Dr.-Rühl-Straße 12) Gkg. Effeltrich

Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau & die energetische Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses mit Gaubenerweiterung, Errichtung einer Dachterrasse & eines Balkons; auf dem Grundstück Fl.Nr. 1423/17 Gkg. Effeltrich; BVZ 12-24-EFF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.

Einstimmig beschlossen

Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12

7

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses zu einer Wohnung mit Errichtung einer Dachgaube und einer überdachten Anlieferung; Fl.Nr. 1140/4 (Neunkirchener Straße12) Gkg. Effeltrich

Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu einer Wohnung mit Errichtung einer Dachgaube und einer überdachten Anlieferung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/4 Gkg. Effeltrich; BVZ 13-24-EFF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.

Die Fällgenehmigung für die Linde kann nur erteilt werden, wenn die örtliche Baumschutzverordnung eingehalten wird. Dies kann nur durch eine Ersatzpflanzung in Form einer Linde über den Wert von 19.074,79 € auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/4 Gkg. Effeltrich erfolgen.

Einstimmig beschlossen

Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13

8

Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Effeltrich (Grundsteuer ab 2025)

Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich, beschließt nachfolgende

Satzung

über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

der Gemeinde Effeltrich

(Hebesatzsatzung)

vom 14.10.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Effeltrich folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe)

260 v. H.

2.

Grundsteuer B (für Grundstücke)

260 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Effeltrich, den 14.10.2024
1. Bürgermeister Lepper

Einstimmig beschlossen

Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13

9

Anfragen und Wünsche, Sonstiges