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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Poxdorf

1

Bürgeranfragen

Zur Kenntnis genommen

Anwesend: 10

2

Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.09.2024

Der Vorsitzende des Gemeinderates gibt folgende Punkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.09.2024 bekannt:

1

Genehmigung der nichtöffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 12.08.2024

2

Grundstücksangelegenheiten, Verkauf von Teilflächen, Gkg. Poxdorf

3

Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten

4

Grundstücksangelegenheiten; Entscheidung über die Ausübung eines Wiederkaufsrechts und Löschung einer Eigentumsvormerkung; für ein Grundstück in der Gkg. Poxdorf

5

Personalangelegenheiten; Fahrradleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Poxdorf

6

Grundschule Poxdorf; Information über Jeki Schuljahr 2024/2025; Antrag über Erhöhung des Honorars für die Musiklehrer7

Information über aktuellen Sachstand einer Zwangsvollstreckung

8

Antrag auf Erwerb des Gemeindeparkplatzes, Gkg. Poxdorf; Aufhebung des Beschlusses vom 24.10.2022

9

Bauleitplanung; Antrag auf Zustimmung einer Ausgleichsfläche; Gkg. Poxdorf

10

FFW Poxdorf; Kündigung des bestehenden Wartungsvertrages für das LF10

11

Entschädigungen der Feuerwehr Poxdorf

12

Anfragen und Wünsche, Sonstiges

Zur Kenntnis genommen

Anwesend: 10

3

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf stimmt der o. a. Niederschrift zu.

Einstimmig beschlossen

Ja: 10 Nein: 0 Anwesend: 10

4

Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen und anderen Gremien (Ausschuss, Abwasserzweckverband, Schulverband, usw.)

Zur Kenntnis genommen

Anwesend: 10

5

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Balkons; auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 Gkg. Poxdorf (Baiersdorfer Straße 4); BVZ 12-24-PO

Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein planungsrechtliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 Gkg. Poxdorf; BVZ 12-24-PO entsprechend den am 04.10.2024 eingereichten Planungsunterlagen.

Einstimmig beschlossen

Ja: 10 Nein: 0 Anwesend: 10

6

Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Poxdorf (Grundsteuer ab 2025)

Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf, beschließt nachfolgende

Satzung

über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

der Gemeinde Poxdorf

(Hebesatzsatzung)

vom 21.10.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe)

340 v. H.

2.

Grundsteuer B (für Grundstücke)

340 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Poxdorf, den 21.10.2024
1. Bürgermeister Steins

Einstimmig beschlossen

Ja: 10 Nein: 0 Anwesend: 10

7

Vereinsförderung, Antrag zur Aufnahme in die Vereinsförderung Poxdorf vom Fränkischen Männerchor e.V

Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, den Fränkischen Männerchor e.V. ab den 01.01.2024 zu berücksichtigen. Für das Jahr 2024 sind 33,00 € auszuzahlen. In den folgenden Jahren wird der Betrag laut Mitgliedermeldung ausbezahlt.

Einstimmig abgelehnt

Ja: 0. Nein: 10 Anwesend: 10

8

Anfragen und Wünsche, Sonstiges

Zur Kenntnis genommen

Anwesend: 10