Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1140/22 Gemarkung Effeltrich (Nähe Erlanger Straße).
| Das Grundstück ist wie folgt umgrenzt: | |
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 1140/7, 1140/17 und 1140/23 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 1139 und 1139/4 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 1139, 1139/4 und 1141 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 1141 und 1140/17 der Gemarkung Effeltrich |
Gemäß § 36a BauGB kann die Gemeinde vor der Entscheidung über die Zustimmung der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Der Antrag kann in der Zeit vom 09.02.2026 bis 08.03.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter www.effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o.g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit einer analogen Anwendung des § 3 BauGB und dem BayDSG.
Gemeinde Effeltrich, den 06.02.2026 | Peter Lepper, 1. Bürgermeister |