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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 4/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Online-Vorträgeüber verschiedene Heizsysteme, Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

Der Arbeitskreis Info-Offensive Klimaschutz des Landratsamtes lädt in Kooperation mit der VHS des Landkreises und dem Technologie- und Förderzentrum Bayern zu folgenden Online-Energievorträgen ein:

Heizungsmodernisierung – Unser Haus braucht eine neue Heizung;

Heizung mit Zukunft, welche soll es werden?

- Kurzvorstellung verschiedener Heizsysteme

(Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse-/Pellets, Brennwerttechnik)

- Besonderheiten und Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Systeme

- Worauf ist als Nutzer zu achten bzw. was ist zu beachten?

- Aufzeigen der Einsparpotentiale

- Betriebskosten der verschiedenen Heizsysteme

- Allgemeine Tipps zum Energiesparen

- Fördermöglichkeiten

Donnerstag, 02.03.2023, 19.30 Uhr, nur Online (Kurs Fo914)

Stromspeicher? – Chance für neue und alte PV-Anlagen

- Grundlagen Stromspeichersysteme

- Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit

- Einsatzmöglichkeiten bei bestehenden und neuen PV-Anlagen

- ausgeförderte EEG-Anlagen

Donnerstag, 09.03.2023, 19.30 Uhr, nur Online (Kurs Fo915)

Sonne tanken – Photovoltaik und Elektro-Mobilität

- Grundlagen für die Planung von PV-Anlagen

- Nutzung von PV-Strom im Haushalt

- Laden von E-Autos mit eigenem PV-Strom

- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit aktuellen Preisen

Donnerstag, 16.03.2023, 19.30 Uhr, nur Online (Kurs Fo916)

Die Vorträge finden nur Online, jeweils am Donnerstagabend zu den angegebenen Terminen statt, die Teilnahme ist kostenfrei. Es ist eine rechtzeitige Anmeldung über www.vhs-forchheim.de erforderlich. Die Zugangsdaten zum Online-Vortrag werden in der Regel am Donnerstagnachmittag per E-Mail an die angemeldeten Personen verschickt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, dieses Angebot zu nutzen, um sich über aktuelle Techniken und Förderprogramme zu informieren. Komplettes Vortragsprogramm: www.Lra-fo.de/klima

Weitere Information:

Steuerliche Erleichterung für Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen

Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen weist die Energie-/Fördermittelberaterin des Landratsamtes darauf hin, dass durch das neue Jahressteuergesetz 2022 ab 01. Januar 2023 für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Durch den Wegfall der bisher 19%igen Umsatzsteuer sollten PV-Anlagen entsprechend billiger werden. Dies soll die Solarwende insbesondere auf privaten (Wohn-)Gebäuden fördern. Die Neuregelung führt auch zu steuerlichen Vereinfachungen im Hinblick auf den Betrieb von PV-Anlagen, die Abrechnung der EEG-Einspeisevergütungen und bei der Einkommensteuererklärung.

Weitere Informationen: FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html