1 | Bürgeranfragen |
Zur Kenntnis genommen
| 2 | Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2023 |
Zur Kenntnis genommen
| 3 | Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der o. a. Niederschrift zu.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 |
4 | Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen und anderen Gremien (Ausschuss, Abwasserzweckverband, Schulverband, usw.) |
Zur Kenntnis genommen
| 5 | Bauleitplanung der Gemeinde Effeltrich, Flächennutzungsplanänderung "Gaiganz Nord 1"; Beschluss des Vorentwurfs |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Gaiganz Nord 1“ als Vorentwurf.
Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 |
| 6 | Bauleitplanung der Gemeinde Effeltrich, Bebauungsplan "Gaiganz Nord 1"; Beschluss des Vorentwurfs |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zum Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan als Vorentwurf mit folgenden Änderungen:
| - | Auf dem unteren Grundstück der Westseite soll auch eine Doppelhausbebauung möglich sein |
| - | Auf den zwei Mittleren Grundstücken der Ostseite soll auch eine Doppelhausbebauung möglich sein. |
| - | Bei der Einzelhausbebauung sollen drei Wohneinheiten möglich sein |
Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 |
| 7 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Produkte; auf dem Grundstücken Fl.Nr. 469, 474, 559, 559/2 jeweils Gkg. Effeltrich (Kunzenbach); BVZ 1-24-EF |
Beschluss:
Fall § 35 Abs. 1 BauGB (Privilegiertes Vorhaben)
Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Produkte auf den Grundstücken Fl.Nrn. 469, 474, 559, 559/2 jeweils Gkg. Effeltrich; BVZ 1-24-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorhanden ist und öffentliche Belange insbesondere hinsichtlich des Baches und des Biotops nicht entgegenstehen. Das Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zurückzuhalten oder unschädlich in einen Vorfluter abzuleiten. Die Löschwasserversorgung muss selbst sichergestellt werden.
Abstimmung
| Ja: 1 | Nein: 13 | Anwesend: 14 |
Fall § 35 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Produkte auf den Grundstücken Fl.Nrn. 469, 474, 559, 559/2 jeweils Gkg. Effeltrich; BVZ 1-24-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen. Das Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zurückzuhalten oder unschädlich in einen Vorfluter abzuleiten. Die Löschwasserversorgung muss selbst sichergestellt werden.
Abstimmung
| Ja: 0 | Nein: 14 | Anwesend: 14 |
Mehrheitlich abgelehnt
| 8 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Holzlagers mit Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/63 Gkg. Effeltrich (Peter-Vischer-Ring 30); BVZ 3-24-EF |
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 34 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Holzlagers mit Freisitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/63 Gkg. Effeltrich (Peter-Vischer-Ring 30); BVZ 3-24-EF entsprechend der am 05.01.2024 eingereichten Planungsunterlagen. Der beantragten Abweichung bezüglich der Länger der Grenzbebauung wird zugestimmt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 |
| 9 | Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/67 (Peter-Vischer-Ring 32); BVZ 2-24-EF |
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 34 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/67 Gkg. Effeltrich (Peter-Vischer-Ring 32); BVZ 2-24-EF entsprechend der am 05.01.2024 eingereichten Planungsunterlagen.
Der beantragten Abweichung bezüglich der Länge der Grenzbebauung wird zugestimmt.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 |
| 10 | Bekanntgabe der Bürgerversammlung der Gemeinde Effeltrich, Ortsteil Effeltrich vom 09.11.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.
Folgender Punkt soll im Protokoll ergänzt werden:
- Thomas Hinze, Albrecht-Dürer-Straße hätte in der Vergangenheit erworben werden können und kann nach Aussage des Eigentümers jetzt noch erworben werden
| Einstimmig beschlossen | Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 |
| 11 | Bekanntgabe der Bürgerversammlung der Gemeinde Effeltrich, Ortsteil Gaiganz vom 16.11.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.
Bei Spiegelstrich 6 soll die Begrifflichkeit „elektronischer Zähler“ durch „elektronischer Wassermengenzähler“ ersetzt werden.
| Einstimmig beschlossen | Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 |
| 12 | Kommunale Wärmeplanung; Teilnahme der Gemeinde Effeltrich am Förderprogramm |
Zur Kenntnis genommen
| 13 |
Zur Kenntnis genommen