Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am
30.11.2025.
Informationen hierzu finden sich auch unter
www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung.
Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de