Ab 1. April müssen Bullen im Laufstall in der Milchviehherde in einer eigenen Bucht untergebracht werden. Rinderställe müssen dann mit entsprechenden Separier- und Fixiereinrichtungen ausgestattet sein.
Im Jahr 2022 lag die Zahl der Unfälle in der Tierhaltung bei 15.415 und es kam zu 23 Todesfällen. Das entspricht rund einem Viertel aller meldepflichtigen Unfälle* in der Grünen Branche. Etwa ein Drittel dieser Arbeitsunfälle und mehrere mit tödlichem Ausgang ereigneten sich im direkten Umgang mit Rindern, vor allem beim Melken, Treiben und Behandeln der Tiere. Aufgrund der hohen Unfallzahl in der Tierhaltung überarbeite die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1). Diese schreibt nun in den Ställen genügend Separier- und Fixiereinrichtungen vor. Je nach Bedarf können damit Einzeltiere oder Gruppen von der Herde abgetrennt werden.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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