Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich hat am 13.02.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Schmitt beschlossen und den Vorentwurf mit Beschluss vom 13.03.2023 gebilligt.
1. GRUNDSTÜCK
Gemeinde 91090 Effeltrich, Gemarkung Effeltrich
Im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesene Fläche.
Am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde Effeltrich angrenzende Streuobstwiese, Fl.Nr. 1121/1
Die Grundstücksfläche liegt bei 1080m².
Zuwegungen mit Berücksichtigung der Flächen für die Feuerwehr werden angelegt.
Der Ausgleich der Ökobilanz erfolgt über ein Ökokonto.
Anlage einer Hecke als Wind- & Erosionsschutz mit standorttypischer Vegetation.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Schmitt bezieht sich auf die Flurnummer 1121/1. Weiterhin durch Zuwegung Erschließung betroffene Flurnummern sind 1130, 1121 und 1129.
Zufahrt erfolgt lt. Absprache mit Gemeinde und Feuerwehr über die Nordseite des Grundstücks.
Die Flächen für die Feuerwehr können nachgewiesen werden.
2. BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
Geplante Umsiedlung des Betriebes Heizung Sanitär Schmitt an den Ortsrand von Effeltrich:
Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine Mischnutzung aus Gewerbebetrieb und Wohnung.
Die geplante Grundfläche für den Betrieb Heizung & Sanitär Schmitt: ca. 130m², ggf. mit Zufahrtsrampe in das im Kellergeschoss gelegene Magazin und Lager.
Grundfläche zu Wohnzwecken ca. 160m²
Weitere Flächen sind vorgesehen für Zuliefer- Besucher- und ruhenden Verkehr:
Zufahrt: 100m², ruhender Verkehr: 50m², Besucherstellplätze: 50m²
3. ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Der Entwurf mit Begründung liegt im Zeitraum vom
14.04.2023 bis 26.05.2023
gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus.
Am 14.04.2023 liegt der Entwurf mit Begründung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Forchheimer Straße 1, 91090 Effeltrich im Bauamt (Obergeschoss) gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus.
Ab 02.05.2023 liegt der Entwurf mit Begründung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf im Bauamt (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Das Rathaus Effeltrich ist aufgrund von Umzugsarbeiten in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 geschlossen, der Auslegungszeitraum wurde entsprechend verlängert.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können in dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde Effeltrich unter https://effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder während der Dienstzeiten auch zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schmitt unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Der Umweltbericht, erstellt durch Bauingenieure Wilfling & Schraufstetter in Zusammenarbeit mit Lorenz Landschaftsarchitekten zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima & Luft sowie deren Wechselwirkungen gegliedert in baubadingte und nutzungsbedingte Auswirkungen. |
Weitere umweltbezogenene Stellungnahmen werden eingeholt und im Bericht fortgeschrieben.
4. DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art.6 Abs1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit $3 BauGB und dem BayDSG. Werden Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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