Gemeindliche Bauvoranfrage über ein Bauvorhaben nach § 246e BauGB (Baugesetzbuch)
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 872/9 Gemarkung Effeltrich (Bühlerhof) und Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 872/11 Gemarkung Effeltrich (Bühlerhof).
Das Grundstücke sind wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 872/4, 872/6 und teilweise von der Fl.Nr. 872/8 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 872 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 875 der Gemarkung Effeltrich |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 899/8 der Gemarkung Effeltrich |
Gemäß § 36a BauGB kann die Gemeinde vor der Entscheidung über die Zustimmung der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Der Antrag kann in der Zeit vom 06.04.2026 bis 04.05.2026
in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter www.effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o.g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit einer analogen Anwendung des § 3 BauGB und dem BayDSG.