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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Effeltrich

Übersichtslageplan (Quelle: BayernAtlas)

Detaillageplan (Quelle: BayernAtlas)

der Veröffentlichung / Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Südöstlich der Erlanger Straße"

Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich hat am 12.05.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südöstlich der Erlanger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Süden von Effeltrich mit angrenzender Ausgleichsfläche für CEF-Maßnahmen (CEF = Continuous ecological functionality) aus Artenschutz-gründen (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).

 

 

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Nordosten:

durch die Flur-Nrn. 1139/4, 1140/6, 1140/11, 1140/17 und 1140/22, Gemarkung Effeltrich

Im Südosten:

durch die Flur-Nrn. 1139 und 1139/3, Gemarkung Effeltrich

Im Südwesten:

durch die Flur-Nrn. 1141/2, 1142 und 1143, Gemarkung Effeltrich

Im Nordwesten:

durch die Flur-Nr. 1141/2 und Teile der Flur-Nrn. 1141/4 und 1141/5, Gemarkung Effeltrich

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nr. 1141 und Teile der Flur-Nrn. 1141/4 und 1141/5 der Gemarkung Effeltrich mit einer Gesamtfläche von 0,7752 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).

 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, deren Größe der Grundfläche kleiner als 20.000 m² ist.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Ein Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 16.03.2026 beschlossen worden.

Der Planentwurf mit Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.04. bis 08.05.2026

auf der Webseite der Gemeinde Effeltrich (https://www.effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen) veröffentlicht. In dieser Zeit können die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen zusätzlich auch in der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Schulstraße 6, 91099 Poxdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.

Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen (vorzugsweise per E-Mail an info@effeltrich.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Effeltrich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Effeltrich, den  03.04.2026
Lepper, 1. Bürgermeister