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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der Beschlüsse aus der 10. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 30.03.2023

aus der 10. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 30.03.2023

1

Vollzug der Geschäftsordnung;

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.09.2022

Zur Kenntnis genommen

2

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der o. a. Niederschrift zu.

Einstimmig beschlossen  —  Ja: 6 Nein: 0 Anwesend: 6

3

Umzug der Verwaltung nach Poxdorf;

Umzugskosten und Herstellung der Räumlichkeiten in Poxdorf für den ersatzweisen Betrieb des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Kosten zur Kenntnis und stimmt zu.

Mehrheitlich beschlossen  —  Ja: 5 Nein: 1 Anwesend: 6

4

Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich für das Jahr 2023

Beschluss:

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.811.300 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.156.400 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungs- und Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.188.100 € festgesetzt.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.127 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 287,8847 € festgesetzt.

2.

Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

3.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für den Bauhofneubau wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 0 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.127 Einwohner festgesetzt. Die Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird je Einwohner auf 0 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Einstimmig beschlossen  —  Ja: 6 Nein: 0 Anwesend: 6

5

Finanzplanung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich für die Jahre 2022 bis 2026

Beschluss:

Der Finanzplan (gem. § 24 Abs. 1 KommHV) für die Jahre 2022 bis 2026 wird nach eingehender Beratung von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Der Finanzplan ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.

Mehrheitlich beschlossen  —  Ja: 5 Nein: 1 Anwesend: 6

6

Genehmigung des Stellenplans für das Jahr 2023 der VGem Effeltrich

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023.

Einstimmig beschlossen  —  Ja: 6 Nein: 0 Anwesend: 6

7

Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStG); Widmung von Trauorten in den beiden Mitgliedsgemeinden Effeltrich und Poxdorf

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die beiden Zimmer der Bürgermeister im Übergangsrathaus Poxdorf, Schulstraße 6 in 91099 Poxdorf als offiziellen Trauort für standesamtliche Eheschließungen zu widmen.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Flurkapelle als offiziellen Trauort für standesamtliche Eheschließungen zu widmen unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Des Weiteren werden nachfolgende Konditionen für die Kapelle festgesetzt:

Diese Trauungen werden ausschließlich von den Bürgermeistern als Eheschließungsstandesbeamte vorgenommen.

Mit den Eigentümern der Kapelle ist eine Nutzungsvereinbarung zu schließen.

Kosten, welche der Kapellenverein dem Standesamt in Rechnung stellt, werden den Paaren in identischer Höhe weiterverrechnet.

Die Ausstattung erfolgt in würdiger und dem Anlass entsprechender Form, welche durch den Verein gestellt wird.

Eine individuelle Ausstattung des Trauortes durch das Brautpaar und das Standesamt ist nicht möglich.

Für die Trauungen wird nach dem Kostenverzeichnis (KVz) Anlage Ziff. 2.II.8/2.2.2 eine Gebühr in Höhe von 100,00 € festgesetzt.

Notwendige Fahrtberechtigungen oder andere notwendige Sondernutzungsgenehmigungen werden separat nach Fahrzeugen ausgestellt.

Einstimmig beschlossen  —  Ja: 6 Nein: 0 Anwesend: 6

8

Anfragen und Wünsche, Sonstiges

Zur Kenntnis genommen