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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 8/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste zeitnah umzusetzen. Auch jetzt schon kann die Erkrankung nach den gesetzlichen Vorschriften ebenso wie eine Berufskrankheit anerkannt und Leistungen gewährt werden. Geprüft wird dies vom zuständigen Unfallversicherungsträger – für die Grüne Branche von der Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann gemeldet werden durch den Betroffenen selbst, den behandelnden Arzt, die Krankenkasse oder den Arbeitgeber. Einen Vordruck mit Ausfüllhinweisen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/formulare-und-dokumente zur Verfügung. Zudem gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.svlfg.de/faq-parkinson.

SVLFG