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Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Ausgabe 9/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Kitzrettung 2024

Maßnahmen zur Wildrettung beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen – Rund um Pinzberg/Elsenberg

Die Silage- und Heuzeit steht bald vor der Tür. Beim Mähen von Flächen werden jedes Jahr zahlreiche Tiere verletzt oder getötet. Auch in diesem Jahr ist die Gefahr groß, dass im Gras liegende Rehkitze durch das Mähwerk erfasst werden. Mit den zunehmenden Arbeitsbreiten und Fahrgeschwindigkeiten ist der Maschinenfahrer nicht mehr in der Lage, beim Erkennen von Tieren die Maschine noch rechtzeitig anzuhalten.

Die Jagdpächter und die Kitzrettung Pinzberg und Umgebung e.V. bitten daher, frühzeitig vor dem Mähtermin Bescheid zu geben, so dass die Wiesen zuvor kontrolliert werden können.

Ansprechpartner zur Wiesenabsuche:

Mit-Jagdpächter in Pinzberg/Elsenberg und Drohnenpilot - Uli Wagner Mobil 0172/8944757

Wenn möglich schon 2-3 Tage vorher über den geplanten Mähtermin informieren und absprechen.

Zudem ist es wichtig, dass das Mähen der Wiesen am Vormittag stattfindet, damit die Suche effektiv mit Hilfe der Drohne und Wärmebildkamera vorgenommen werden kann.

Zudem können gefundene Kitze nicht stundenlang festgehalten werden.

Wir bitten daher auch um Verständnis, dass es ggf. bei Überschneidungen von Suchen zu Verzögerungen bei der Wiesenmahd kommen kann.

Konnte eine Wiese noch nicht abgesucht werden, ist die Mahd in dieser Ausnahmesituation zu verschieben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verantwortung für Kitzrettungsmaßnahmen weiterhin bei den Bearbeitern der zu mähenden Flächen liegt. Die Jagdpächter/Jäger/Kitzrettungsteams können hierbei nur unterstützen!

Kitzrettungsmaßnahmen vor der Wiesenmahd – helfen Sie mit!

Jedes Jahr fallen Jungtiere wie Rehkitze und junge Feldhasen den frühen Wiesenmahden zum Opfer. Tote Kleintiere in Heu und Silage können zu Vergiftungserscheinungen, Unfruchtbarkeiten und Fehlgeburten bei Milchvieh und Pferden führen. Dabei lassen sich solche Verluste verhindern.

Bitte beachten Sie, dass Landwirte/Lohnunternehmer nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind, bei der Mahd Tötungen und Verletzungen von Wildtieren zu vermeiden. Dazu gehört die rechtzeitige Information des Jagdausübungsberechtigten oder das Ergreifen anderer geeigneter Maßnahmen. Erfolgt dies nicht, liegt eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Die Jagdpächter – Revier Pinzberg 1
Uli Wagner
Carsten Henglein
Thomas Wagner