Die Grundsteuerhebesätze des Marktes Egloffstein sind seit dem Kalenderjahr 2008 unverändert geblieben. Somit wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2024 verzichtet.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer gem. § 27 Abs. 3 GrStG vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01.07.2024 zur Zahlung fällig.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzungen treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Markt Egloffstein bzw. direkt durch Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth angefochten werden.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Grundsteuerraten spätestens zu den oben genannten Terminen zu entrichten.