Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein mit Schreiben vom 06.12.2023, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Egloffstein folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.333.850 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.963.200 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf — 2.214.600 €
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe — 450 v. H. |
| 2. | Grundsteuer B für sonstige Grundstücke — 450 v. H. |
| 3. | Gewerbesteuer — 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf — 1.500.000 €
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.