Gemäß § 7 der Unfallverhütungsvorschriften sind Friedhofsverwaltungen angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabdenkmäler auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Diese Überprüfung findet am Montag, den 15.05.2023 um 13.30 Uhr statt. Die Inhaber der Grabnutzungsrechte können hierbei anwesend sein.