Gemäß § 7 der Unfallverhütungsvorschriften sind Friedhofsverwaltungen angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabdenkmäler auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Diese Überprüfung findet am Mittwoch, den 13.05.2026 um 15.00 Uhr statt. Die Inhaber der Grabnutzungsrechte können hierbei anwesend sein.