Gemäß § 7 der Unfallverhütungsvorschriften sind Friedhofsverwaltungen angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabdenkmäler auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Diese Überprüfung findet am Donnerstag, den 12.06.2025 um 14.00 Uhr statt. Die Inhaber der Grabnutzungsrechte können hierbei anwesend sein.