Nur kurz waren die öffentlichen Tagesordnungen der beiden letzten Gremiensitzungen. Im Marktgemeinderat konnte der Öffentlichkeit ein Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntgegeben werden: Aufgrund des identitätsstiftenden Charakters der Kirche im Ortsbild Egloffsteins und der starken optischen Symbolkraft für die Gemeinde, das Trubachtal und die Region unterstützt der Markt Egloffstein die Sanierung der St. Bartholomäuskirche Egloffstein mit 10.000 €.
Des Weiteren wurde noch auf verschiedene Veranstaltungen im Gemeindegebiet in näherer Zeit hingewiesen und auf Vorwürfe aus bestimmten Teilen der Bevölkerung eingegangen, dass es nicht der Wahrheit entspräche, dass aus förderrechtlichen Gründen noch nicht mit der Sanierung des Freibades begonnen werden dürfte. Hier erklärte Förtsch zum wiederholten Male, dass vor Baubeginn zwingend die baufachliche Stellungnahme der Landesbaudirektion erforderlich sei. Diese liege noch für keines der drei Freibäder vor. Während der Umbauphase der Kindertagesstätte wird ein Teil des Freibadgeländes als provisorische Außenspielfläche für den Kindergarten zur Verfügung gestellt. Die Anfrage von Frau Marktgemeinderätin Porisch, ob hierfür evtl. der Bau von kleinkindgerechten Sanitäranlagen im Bad erforderlich sei, konnte verneint werden.
In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses konnte einem Bauantrag auf Errichtung von zwei Wärmeübergabestationen durch den Landkreis Forchheim im Wildpark Hundshaupten das Einvernehmen erteilt werden. Für den Ortsteil Hammerbühl wurde der Auftrag zur Lieferung und zum Einbau von 4 solarbetriebenen Straßenleuchten an die Bayernwerk Netz GmbH vergeben. Dem Antrag auf Änderung der Einbeziehungssatzung „Affalterthal FlNr. 481/2“ wurde nicht stattgegeben. Die ursprüngliche Aufstellung dieses Bauleitplanverfahrens wurde damals in enger Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch der Grundstückseigentümer entwickelt. Die nun gewünschte Abänderung ist städtebaurechtlich nicht vertretbar. Zudem würden weitere Flächen des Landschaftsschutzgebietes entgegen des Schutzzweckes in Anspruch genommen.
Für die Umnutzung des ehem. BdK-Heims als „Familientreff“ fordert die Baugenehmigunsbehörde vom Markt Egloffstein die Vorlage eines Abstandsflächenplans für das gesamte Gebäude. Dieser wird derzeit vom Architekten – mit noch offenem Ausgang – erstellt. Der Kirchengemeinde Affalterthal wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Bodenausbesserungsarbeiten im Pfarrhaus erteilt. Der ehemalige Wanderparkplatz in der Brunnleite wurde von einem Anlieger während der Bauphase für sein Wohnhaus als Lagerplatz genutzt. Einem anderen Bewohner der Brunnleite war dies ein Dorn im Auge und führte wiederholt zu Beschwerden beim Markt Egloffstein. Der Bauausschuss machte sich einen Eindruck vor Ort, während gerade die Aufräumarbeiten und die Wiederherstellung des Restgrundstückes des Marktes Egloffstein liefen. Der hinterliegende Bauherr sagte zu, den Platz wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Des Weiteren beschwerte sich der o. g. Anwohner über einen Humushaufen, welcher unterhalb des früheren Wanderparkplatzes gelagert sei. Dieser wurde allerdings bereits während des Ortstermins des Bauausschusses verarbeitet. Eine weitere Beschwerde des Anwohners, wonach vorhandene Bäume in einem gemeindeeigenen Waldgrundstück dafür verantwortlich seien, dass er in den Abendstunden keine Sonne mehr auf seinem Grundstück habe, konnte nicht nachvollzogen werden. Zum einen befindet sich das Waldgrundstück des Marktes Egloffstein rund 100 m Richtung Nordwest entfernt zum Wohngrundstück des Beschwerdeführers, so dass ein Schatten - falls überhaupt - nur im Hochsommer und da erst in den späten Abendstunden entstehen kann. Aufgrund der Entfernung und der Höhe zum vorhandenen Bewuchs, gleicht der wahrgenommene „Schatten“ wohl eher der hinter dem Horizont untergehenden Sonne. Ein reiner Schattenwurf rechtfertigt zudem nicht das Fällen von Bäumen in Waldgrundstücken, so die übereinstimmende Meinung des Bau- und Umweltausschusses.
Ebenfalls in der Brunnleite muss noch eine Zone-30 Schild ausgetauscht werden. Am südlichen Ortseingang von Affalterthal wurde das sog. „OD-Schild“ von Unbekannten versetzt. Sollte dies ohne Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde am LRA geschehen sein, stellt dies eine OWI dar und sollt entsprechend geahndet werden, so das Gremium. Für die Ortsnetzerweiterung der Wasserversorgung am Oberen Berg in Egloffstein wurde am obersten und untersten Punkt der Durck ermittelt. Das Gremium sprach sich dafür aus, den anstehenden Druck in allen Häusern zu messen und zu protokollieren.