Genehmigung der Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes zwischen dem Markt Egloffstein, Landkreis Forchheim, und dem Markt Zapfendorf, Landkreis Bamberg
Die zwischen dem Markt Egloffstein und dem Markt Zapfendorf geschlossene Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 08.03.2024, Az. 32-1403,
rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 5/2024, vom 28.05.2024, Seite 79 – 82 und ihre Genehmigung wird hiermit hingewiesen.
Die Übernahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Gebiet des Marktes Egloffstein durch den Markt Zapfendorf ist ab dem 01.07.2024 geplant. Gemäß Bekanntmachung des BayStMI vom 12.05.2006, Az. I C 4-3618.3011-13, Nr. 1.16.3 i. V. m § 88 (3) ZustV wird das Tätigwerden der Kommunen hiermit amtlich bekannt gemacht.