Aufgrund von Beschwerden wurde festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt Gartenarbeit, insbesondere Rasenmähen, an Sonn- und Feiertagen zu Ruhestörungen führt.
Um mögliche Konflikte zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass lärmintensive Geräte, wie Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden dürfen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV).
Im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz des Ortsfriedens wird darum gebeten, unzulässigen Lärm während der allgemeinen Ruhezeiten so gut möglich wie zu vermeiden.