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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Lärmbelästigung durch Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen

Aufgrund von Beschwerden wurde festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt Gartenarbeit, insbesondere Rasenmähen, an Sonn- und Feiertagen zu Ruhestörungen führt.

Um mögliche Konflikte zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass lärmintensive Geräte, wie Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden dürfen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV).

Im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz des Ortsfriedens wird darum gebeten, unzulässigen Lärm während der allgemeinen Ruhezeiten so gut möglich wie zu vermeiden.